Die Integrationskurse, die aus einem Sprach- und einem Orientierungskurs bestehen, sind ein zentrales Element der Integrationspolitik. Insbesondere der Spracherwerb ist wichtig, um Teilhabe zu ermöglichen. Doch der Zugang zu solchen Kursen ist insbesondere für Geflüchtete mit Behinderungen, die schätzungsweise 15 Prozent der Schutzsuchenden in Deutschland ausmachen, meist sehr schwierig.
Lediglich neun Bundesländer bieten Kurse für gehörlose oder hörbeeinträchtigte Geflüchtete an und nur sieben Länder Kurse für blinde Personen. Deshalb warten selbst diejenigen, die eine Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs haben, teilweise monatelang oder gar vergebens auf einen entsprechenden Integrationskurs. Und für Geflüchtete mit kognitiven Beeinträchtigungen gibt es überhaupt kein spezielles Kursangebote oder Konzepte, wie der Spracherwerb gewährleistet werden kann. Das ergab meine Kleine Anfrage „Integrationskurse für Menschen mit Behinderungen“.
Ungeachtet dieser Tatsache behauptet die Bundesregierung, das Angebot an Kursen für diese Personengruppen sei flächendeckend (Antwort Frage 2) und es seien „keine Engpässe ersichtlich“ (Antwort Frage 8). Auch das Problem der langen Anfahrtswege, die das lückenhafte Angebot nach sich zieht, wischt Bundesregierung mit der Aussage vom Tisch, man beachte die „speziellen Bedürfnisse der Teilnehmer*innen“ (Antwort/Frage 25).
Doch wer keine entsprechende Unterstützung anbietet und die Verantwortung systematisch von sich weist, kann Integration nicht einfordern. Die Bundesregierung hat nicht einmal Kenntnis von Modellprojekten in diesem Bereich, wie beispielsweise DiaLOG-IN in Berlin oder WeitWinkel in Münster (Antworten/Fragen 20-22). Die Beteuerung der Bundesregierung, sie sei „bemüht, auch benachteiligten Personengruppen Teilhabechancen zu ermöglichen“, ist deshalb wenig glaubwürdig.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Integrationskurse für Menschen mit Behinderungen“, Bundestags-Drucksache 19/27553, 12.03.2021