Medizinische Behandlungszentren zügig aufbauen

[22.06.2016]  Anfrage

Seit einem Jahr ist es gesetzlich möglich, Medizinische Behandlungszentren für schwerbehinderte Erwachsene (MZEB) zu schaffen. Bislang gab es das nur für Kinder und Jugendliche. Doch der dringend nötige Aufbau dieser Zentren kommt nicht voran – wie die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage belegt.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres sind Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen meist von einer speziellen medizinischen Versorgung ausgeschlossen. Die bestehenden Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) sind auf Kinder und Jugendliche beschränkt. Für die Betroffenen bedeutet das oft eine deutliche Verschlechterung ihrer Gesundheitsversorgung und damit ihres Gesundheitszustandes. Denn die Ärztinnen und Ärzte in der Regelversorgung haben oft keine speziellen Kenntnisse zur Behandlung von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung. Außerdem sind viele Arztpraxen gar nicht für diese Personengruppe zugänglich, weil es weder bauliche noch kommunikative Barrierefreiheit gibt.

Vor einem Jahr, im Sommer 2015, trat das Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) in Kraft, das die Voraussetzung dafür schafft, dass auch Medizinischen Behandlungszentren für schwerbehinderte Erwachsenen (MZEB) entstehen können. Doch der Aufbau kommt nicht voran, wie die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage belegt: Trotz vieler Anträge wurde bisher erst ein MZEB bewilligt. Fragen nach den Erstinvestitionskosten, der personellen Ausstattung oder dem bundesweiten Bedarf an Behandlungszentren kann die Bundesregierung nicht beantworten.

Das erweckt den Eindruck, dass die Bundesregierung ein Scheitern dieser Versorgungsform in Kauf nimmt. Dabei haben Menschen mit Behinderung laut UN-Behindertenrechtskonvention einen Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zur gesundheitlichen Versorgung und auf speziell benötigte Gesundheitsleistungen.

Die Bundesregierung darf die Möglichkeit nicht ungenutzt lassen, mit MZEBs eine gute Gesundheitsversorgung von Menschen mit schwerer Behinderung sicherzustellen. Nötig ist u.a., dass entsprechende Gesetz zu konkretisieren. Darin fehlen bislang klare Kriterien und Maßstäbe zur praktischen Umsetzung und Ausgestaltung der Behandlungszentren.