Volle Grundsicherung – aber keine Rechtssicherheit
Wer älter als 25 Jahre und erwerbsunfähig ist, bekommt unter Umständen 20 Prozent weniger Grundsicherung. Das trifft vor allem behinderte Menschen. Das Bundessozialgericht hält das für nicht rechtmäßig. Die Bundesregierung aber sieht keine Diskriminierung und möchte die Urteile nicht umsetzen.
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