Zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), der heute im Bundeskabinett beschlossen wurde, erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik:
Ein Quantensprung zu umfassender Barrierefreiheit wird mit dem vorgelegten Gesetzentwurf nicht gelingen. Denn es verpflichtet vor allem die Verwaltung des Bundes, während die Privatwirtschaft und private Anbieter außen vor bleiben. So kann von Einkaufszentren, Arztpraxen oder Cafés auch weiterhin keine Barrierefreiheit eingefordert werden. Damit ignoriert die Bundesregierung einen wesentlichen Kritikpunkt des UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Auch gibt es keine Frist, Barrieren in bereits bestehenden Gebäuden des Bundes abzubauen. Solche Barrieren müssen lediglich innerhalb von fünf Jahren benannt werden. Das ist geradezu lächerlich.
Natürlich ist es zu begrüßen, wenn Bescheide – etwa vom Jobcenter – nun in Leichter Sprache erläutert werden müssen. Aber selbst das wird es erst ab 2018 geben. Die Schlichtungsstelle für Streitigkeiten kann zwar die Hemmschwelle senken, sich über Benachteiligungen zu beschweren. Doch auch das gilt nicht für den privaten Sektor.
Der Gesetzentwurf bleibt weit hinter den Erwartungen und dem, was nach der Staatenprüfung zur UN-Behindertenrechtskonvention nötig gewesen wäre, zurück.