Keine Inklusionsoperetten, Handeln ist gefragt

[04.04.2014]  Rede
Rede zum fünften Jahrestag der UN-Behindertenrechtskonvention (4.4.2014)

„Wenn es darum geht, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention voranzutreiben, sollten wir uns nicht von schönen Worten blenden lassen.“ Statt „Inklusionsoperetten“, seien konkrete Verbesserungen im Leben von Menschen mit Behinderung nötig, so Corinna Rüffer in der Bundestagsdebatte zum fünften Jahrestag des Inkrafttretens der UN-Konvention.

Als die Vereinten Nationen das Jahr 1981 zum „Jahr der Behinderten“ erklärten, ernteten sie heftige Kritik von Menschen mit Behinderungen in ganz Deutschland. Mit „Integrationsoperetten“ sollten lediglich gravierende Missstände im Behindertenbereich verschleiert werden. Dass wir heute eine UN-Behindertenrechtskonvention haben, ist jenen Menschen mit Behinderung zu verdanken, die über Jahrzehnte nicht aufgegeben haben, für ihre Rechte zu kämpfen. Ihnen ist zu verdanken, dass sich die Situation behinderter Menschen in den letzten gut 30 Jahren erheblich verbessert hat. Doch wenn ich mir behindertenpolitische Reden anhöre, frage ich mich gelegentlich, ob wir mittlerweile von „Inklusionsoperetten“ sprechen müssten. Die Gruppe derjenigen, die gerne von Inklusion spricht und nicht aus dem Quark kommt, wenn es wirklich um etwas geht, hat jedenfalls prominente Vertreter. Ich bin gespannt, wie häufig uns Frau Nahles in puncto Teilhabegesetz noch erklären wird „Gut Ding will Weile haben“. Laut Finanzplanung der Bundesregierung wird es jedenfalls nicht vor 2017 losgehen.

Vor dem Hintergrund der Behindertenrechtskonvention sollten wir auch eine Entwicklung im Auge behalten, die ich in den letzten Jahren verstärkt beobachtet habe: Gegenüber Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern werden Menschen mit Behinderungen als besonders motiviert angepriesen, weil sie beweisen möchten, dass ihre Arbeit Wertschätzung verdient. Das mag so sein – hat aber mit Teilhabe im Sinne der Behindertenrechtskonvention nichts zu tun. Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Arbeit und der Arbeitsmarkt muss so gestaltet werden, dass sowohl leistungsstarke als auch leistungsschwache Menschen ihren Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen können.

Weitere Informationen dazu: » Antrag "Fünf Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – Sofortprogramm für Barrierefreiheit und gegen Diskriminierung"