Krankenhausreform stärkt kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum

[17.10.2024]  Pressemitteilung
Krankenschwester mit Patient im Krankenhausflur
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Anlässlich der Verabschiedung der Krankenhausreform (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG), erklärt Corinna Rüffer, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen aus Trier:

Nach jahrelangem Reformstau ist unser Gesundheitssystem selbst zum Patienten geworden. Der immer dramatischer werdende Fachkräftemangel und wirtschaftliche Fehlanreize haben vielen Kliniken zugesetzt. Darum stellen wir jetzt mit der Reform die Zukunft unserer Krankenhäuser auf sichere Füße und verbessern die Versorgungsqualität. Patientinnen und Patienten werden sich auch künftig darauf verlassen können, bestmöglich versorgt zu werden.

Kern der Reform ist eine neue Form der Finanzierung, die nicht mehr einseitig auf Fallpauschalen setzt: Krankenhäuser werden weitgehend für die übernommenen Versorgungsaufgaben bzw. die Absicherung von Versorgungsaufgaben bezahlt – und es geht nicht mehr um eine möglichst hohe Zahl von Patientinnen und Patienten.

Das betrifft auch ganz konkret unsere Kliniken in Trier. Die neue Finanzierung ist an Qualitätsvorgaben gebunden. Damit sorgen wir dafür, dass Patientinnen und Patienten im richtigen Krankenhaus mit medizinischem Fachpersonal und bestmöglicher Ausstattung behandelt werden. Wer etwa einen Schlaganfall erleidet, muss schnellstmöglich ins richtige Krankenhaus mit Stroke Unit, also einer Schlaganfall-Spezialstation. Ähnliches gilt auch für die Gelegenheitsversorgung in der Krebsbehandlung. Durch verlässliche Qualitätsvorgaben und Konzentration in der spezialisierten Versorgung, wollen wir vermeidbare Komplikationen und Todesfälle verringern.

Die Reform stärkt insbesondere auch kleine Krankenhäuser in ländlichen Räumen: Mit dem neuen Typus Krankenhaus, den sogenannten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, erhält die Gesundheitsversorgung vor Ort ein starkes Zentrum. Hier sind Kurzzeitpflege, ambulante Behandlungen und kleinere stationäre Eingriffe unter einem Dach vereint. Hinzu kommt, dass mit dem Gesetz auch kurzfristig auf die finanzielle Situation vieler angeschlagener Kliniken reagiert wird, da Kostensteigerungen vor allem beim Personal nun schneller und vor allem vollständig refinanziert werden.

Um die Krankenhäuser auf diesem Weg gut aufzustellen, werden für die Reform für die nächsten zehn Jahre insgesamt 50 Milliarden Euro bereitgestellt. Bisher war im Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Mittel zur Hälfte von der Gesetzlichen Krankenversicherung und den Ländern kommen. Hier konnten wir Grüne eine gerechtere Finanzierung erreichen, indem auch die private Krankenversicherung beteiligt wird.

Viele Menschen hier in Trier und in der Umgebung beschäftigt, wie es in Zukunft mit dem Krankenhaus vor Ort weitergeht, denn nichts geht einem so nahe wie die Gesundheit der Lieben und die eigene. Das gilt ganz besonders für Geburtshilfe und Kinderheilkunde, für die wir beste Bedingungen garantieren wollen. Beide Bereiche werden mit der Reform besonders gestärkt: Erstens durch einen zusätzlichen jährlichen Förderbetrag in dreistelliger Millionenhöhe. Zweitens mit einer Regelung, dass pädiatrische Einrichtungen nicht länger finanziell benachteiligt werden, wenn Kinder nach erfolgreicher Genesung früher entlassen werden können und zurück zu ihren Eltern dürfen. Außerdem können sich Kinderkliniken nun regelhaft an der ambulanten Versorgung von kranken Kindern und Jugendlichen beteiligen. Das entlastet die Kinderarztpraxen und sichert in unterversorgten Gebieten die pädiatrische Versorgung ab.

Die Krankenhausreform ist absolut notwendig, um die flächendeckende Gesundheitsversorgung abzusichern und unsere Krankenhauslandschaft zukunftsfähig umzubauen. Wir gehen damit die Probleme der Unter-, Über- und Fehlversorgung gleichermaßen an. Die Kompetenz bei der Krankenhausplanung verbleibt nach wie vor ausschließlich bei den Ländern. Die Reform gibt den Ländern sogar noch deutlich bessere Werkzeuge für ihre Krankenhausplanung an die Hand.