Ich arbeite im Bundestag.
Für diese Arbeit bekomme ich Geld.
Dieses Geld nennt man Entschädigung.
Oder auch Diäten.
Das sind ungefähr 10.000 Euro im Monat.
Aber ich bekomme nicht das ganze Geld.
Ich muss davon Steuern bezahlen.
Die Steuern bekommt der Staat.
Die Steuern werden also von dem Geld abgezogen.
Manchmal kann ich bei einer Abstimmung nicht mitmachen.
Und manchmal kann ich nicht zu einer Sitzung kommen.
Dann wird Geld abgezogen.
Der Grund ist egal.
Das Geld wird abgezogen.
Auch wenn ich krank bin.
Geld für Wohnung, Fahrt-Kosten und Büro
Ich kann in Deutschland kostenlos mit der Bahn fahren.
Und ich kann in Deutschland kostenlos Flugzeuge benutzen.
Wenn die Reisen für meine Arbeit als Politikerin wichtig sind.
Außerdem bekomme ich Geld:
Für meine Wohnung in Berlin.
Für die Wohnung muss ich Miete zahlen.
Und ich habe ja schon eine Wohnung in Trier.
Für Fahrten in Deutschland,
die für meine Arbeit als Politikerin wichtig sind.
Zum Beispiel für Fahrten mit dem Auto.
Für mein Büro in Trier.
Für das Büro muss ich Miete zahlen.
Für Möbel in meinem Büro in Trier.
Für Veranstaltungen in meinem Büro in Trier.
Zum Beispiel zeigen meine Mitarbeiter dort Filme.
Zum Beispiel Filme über Europa, Krieg und Frieden.
Dafür bekomme ich ungefähr 4.500 Euro im Monat.
Dieses Geld heißt Kosten-Pauschale.
Für die Kosten-Pauschale muss ich keine Steuern zahlen.
Geld für mein Büro
Und ich bekomme Geld für meine Büro-Ausstattung.
Das sind im Jahr 12.000 Euro.
Mit diesem Geld kann ich folgende Sachen bezahlen:
- Büro-Material, zum Beispiel Papier und Stifte
- Computer
- Programme für meinen Computer
- ein Handy
- Internet
Ich darf dieses Geld nur für solche Sachen ausgeben.
Manchmal brauche ich nicht das ganze Geld.
Manchmal brauche ich nur einen Teil von dem Geld.
Den Rest bekommt dann der Bundestag zurück.
Lohn für meine Mitarbeiter
Jeder Abgeordnete hat Mitarbeiter.
Die Mitarbeiter müssen Lohn bekommen.
Dafür darf ich ungefähr 22.800 Euro im Monat einplanen.
Aber ich bekomme das Geld nicht selbst.
Die Mitarbeiter bekommen das Geld direkt vom Bundestag.
Manchmal brauche ich nur einen Teil
von dem Geld für Mitarbeiter.
Dann geht der Rest wieder zurück an den Bundestag.
Wichtig ist:
Bei mir dürfen keine Menschen
aus meiner Familie arbeiten.
Meine Schwester darf also nicht für mich arbeiten.
Und meine Mutter auch nicht.
Erklärung zu den Neben-Einkünften:
Es gibt Regeln für Abgeordnete.
Die Regeln stehen in einem Gesetz.
Dieses Gesetz heißt Abgeordneten-Gesetz.
Die Regel ist:
Manchmal arbeiten Abgeordnete nicht nur im Bundestag.
Sie haben noch eine andere Arbeit.
Dann müssen Abgeordnete das sagen.
Und sie müssen sagen,
wie viel Geld sie dafür bekommen.
Das sind die Neben-Einkünfte.
Und manchmal gehört einem Abgeordneten ein Teil
von einer Firma.
Dann müssen sie das auch sagen.
Frau Rüffer sagt:
Ich habe keine Neben-Einkünfte.
Mir gehört kein Teil von einer Firma.
Und ich bekomme für meine Aufgaben
kein Geld von den Grünen.
Ich bin aber Mitglied im Beirat von einem Verein.
In einem Beirat sind mehrere Personen.
Sie beraten den Verein bei wichtigen Entscheidungen.
Ich bin seit 2014 in dem Beirat.
Der Verein heißt:
Bundes-Arbeits-Gemeinschaft Integrations-Firmen.
Ich arbeite ehrenamtlich in dem Beirat.
Das heißt:
Dafür bekomme ich kein Geld.