Verstoß gegen EU-Recht: Mangelhafte Unterbringung behinderter Asylbewerber
Für behinderte Asylbewerberinnen und -bewerber ist eine Einrichtung der Behindertenhilfe kurzfristig oft die einzige Möglichkeit, eine angemessene Unterbringung und Versorgung zu bekommen. Sie haben aber keinen Anspruch darauf. Das verstößt gegen EU-Recht. Trotzdem ist die Bundesregierung der Meinung, sie sei nicht zuständig.
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