Zur morgigen Bundestagsabstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts erklärt Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Am Donnerstag wird sich zeigen, wie ernst es Union und SPD damit ist, tatsächlich Barrierefreiheit herzustellen. Wir haben einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eingebracht, mit dem auch private Anbieter zu Barrierefreiheit verpflichtet würden. Darüber werden die Abgeordneten namentlich abstimmen.
Behinderte Menschen blicken mit hohen Erwartungen auf die morgige Abstimmung. Die Große Koalition hätte mit ihrem Gesetzentwurf die Möglichkeit gehabt, auch die Privatwirtschaft dazu zu verpflichten, angemessene Vorkehrungen zur Schaffung von Barrierefreiheit sicherzustellen. Darauf wurde bewusst verzichtet. Ein Behindertengleichstellungsrecht, das die Privatwirtschaft außen vor lässt, ist aber nur eine lahme Ente. Denn die Menschen bewegen sich in ihrem Alltag vor allem in Einkaufszentren, Arztpraxen, Cafés und Kinos und nicht in Bundesbehörden und -ämtern.
Wer morgen gegen unseren Antrag stimmt, missachtet auch die UN-Behindertenrechtskonvention. Danach ist Deutschland verpflichtet sicherzustellen, dass auch private Rechtsträger alle Aspekte der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen (Art. 9 Abs. 2b UN-BRK).
- Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts (Pdf), Bundestags-Drucksache 18/8432, 11.05.2016