Änderungen der Koalition schaffen keine Rechtssicherheit

[02.07.2020]  Pressemitteilung

Zur heutigen abschließenden Beratung und Beschlussfassung des Bundestages zum „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz“ (GKV-IPReG) erklärt Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

Es ist einzig und allein das Verdienst der Behindertenbewegung, dass das Thema IPReG an die Öffentlichkeit gekommen ist und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn mit seinem Ziel, beatmete Menschen heimlich und leise in Heime zu verlegen, gescheitert ist. Die Änderungen, die die Koalition vorgelegt hat, entschärfen diese Gefahr zwar wesentlich, schaffen aber immer noch keine Rechtssicherheit. Es ist anzunehmen, dass Kostenträger versuchen werden, die Regelungen des Gesetzes zu nutzen, um ihr Ziel der Kostenreduktion doch noch zu erreichen. So sollen Zielvereinbarungen eingeführt werden, die im Bereich der Eingliederungshilfe etabliert sind, ohne das spezifische Umfeld des Gesundheitswesens zu beachten. Das ist mit einem hohen Risiko verbunden. Auch die Formulierung „berechtigte Wünsche“ lässt breiten Raum für restriktive Verwaltungsentscheidungen, wie wir aus der Praxis wissen. Ich habe Jens Spahn gestern im Gesundheitsausschuss gehört und bin nachhaltig entsetzt von der Boshaftigkeit, mit der er behauptete, Opposition und Aktivist*innen hätten Ängste geschürt. In meinen Augen hat er moralisch ausgedient.

Auch wenn das Gesetz heute im Bundestag verabschiedet wird, ist der Widerstand nicht zu Ende. Wir werden prüfen, ob das Gesetz den Maßstäben unserer Verfassung entspricht.

Jetzt ist erstmal der Bundesrat am Zug, seinen Einfluss darauf geltend zu machen, dass am Ende doch noch ein Gesetz herauskommt, das ohne Wenn und Aber garantiert, dass auch beatmete Menschen selbstverständlich selbst darüber entscheiden können, wo und wie sie leben möchten.