Längst überfällig: Angemessene Anerkennung beschließen

[15.06.2016]  Pressemitteilung

Zur morgigen Ministerpräsidentenkonferenz, bei der es auch um Hilfen für ehemalige Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien geht, erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik:

Die Länder müssen endlich grünes Licht geben für eine angemessene Anerkennung und finanzielle Unterstützung für die Menschen, die als Kinder und Jugendliche in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrien Unrecht und Leid erfahren haben. Die Betroffenen warten schon viel zu lange darauf.

Und „angemessen“ kann nichts anderes heißen, als eine Regelung, die den Hilfen für ehemalige Heimkinder aus der Kinder- und Jugendhilfe entspricht. Die derzeit diskutierten Vorschläge sind nicht ausreichend. Denn danach würden Heimkinder aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrien vor allem hinsichtlich der Rentenersatzleistungen deutlich schlechter gestellt.

Das ist durch nichts zu rechtfertigen und wäre respektlos gegenüber den Betroffenen. Ihnen würde – nach den Misshandlungen in den Einrichtungen und der Nicht-Berücksichtigung bei den bestehenden Heimkinderfonds – erneut Unrecht zugefügt.

Zudem muss das Zeitfenster für Betroffene aus den West-Bundesländern ausgeweitet werden. Denn die Reformen in der Psychiatrie und Behindertenheimen griffen nicht unmittelbar 1975.

 

Hintergrund:
Heimkinder aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrien sind von den seit 2012 bestehenden Heimkinderfonds ausgeschlossen. Seitdem kämpfen die Betroffenen für eine entsprechende Regelung.
Inzwischen gibt es zwar einen Vorschlag zur Errichtung einer Stiftung „Anerkennung und Hilfe“, doch die finanziellen Leistungen sind umstritten.
Mit dem ursprünglichen Vorschlag von 9.000 Euro pauschaler Anerkennungsleistung und 3.000 Euro (bei zwei Jahren Arbeit) oder 5.000 Euro (bei mehr als zwei Jahren geleisteter Arbeit) für Rentenersatzleistungen waren die Finanzminister der Länder nicht einverstanden. Vertreter der Fachministerkonferenzen haben daraufhin am 19. April 2016 einen Kompromiss vorgelegt, der als pauschale Anerkennungsleistung nur 7.000 Euro vorsieht.

Heimkinder aus Jugendhilfeeinrichtungen haben dagegen aus den bereits seit 2012 bestehenden Heimkinderfonds bis zu 10.000 Euro für Sachleistungen erhalten sowie Rentenersatzleistungen von 300 Euro pro Monat geleisteter Arbeit (im Einzelfall bis zu 25.000 Euro).