Assistenz im Krankenhaus für alle behinderten Menschen sicherstellen

[05.11.2020]  Pressemitteilung

Anlässlich der morgigen Bundesratssitzung, bei der u.a. über eine Entschließung zur Kostenübernahme für Assistenzkräfte für behinderte Menschen bei einem Krankenhausaufenthalt beraten wird, erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik:

Ich begrüße sehr, dass Bremen einen Entschließungsantrag eingebracht hat, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, eine Klärung der Kostenübernahme für Assistenzkräfte im Krankenhaus und in Rehabilitationseinrichtungen herbeizuführen. Damit kommt hoffentlich Dynamik in diese Debatte.

Der Bundestag hatte bereits im Frühsommer eine entsprechende Petition mit dem höchsten möglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung überwiesen und das Anliegen damit vollumfänglich unterstützt. Gefordert wird damit eine Klarstellung, dass und von wem bei einem Krankenhausaufenthalt von Menschen mit Behinderungen die Kosten für die begleitende Assistenzperson übernommen werden müssen.

Doch die Umsetzung dieses Beschlusses dümpelt vor sich hin, weil Bundesgesundheits- und Bundessozialministerium die Verantwortung hin und her schieben. Dabei ist das Problem seit vielen Jahren bekannt. Auch der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung und Behindertenverbände drängen auf eine Lösung im Sinne der Betroffenen.

Die Corona-Pandemie hat erneut deutlich gemacht, wie dringend der Handlungsbedarf ist. Es muss gewährleistet sein, dass behinderte Menschen bei einem Krankenhausaufenthalt wenn nötig ihre persönliche Assistenz bzw. eine vertraute Bezugsperson mit in die Klinik nehmen können. Deshalb ist es nötig, die Finanzierung der Assistenz bei einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt für alle verlässlich und eindeutig zu regeln.

Hintergrund:
Behinderte Menschen, die von Assistenzkräften im Alltag unterstützt werden, benötigen diese Unterstützung in der Regel auch während eines Aufenthalts im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung, um die Behandlung erfolgreich durchzuführen. Denn eine vertraute Assistenzperson ist oft nötig, um z.B. mit dem Krankenhauspersonal zu kommunizieren oder den Betroffenen emotional zu stabilisieren und Sicherheit zu vermitteln. Oftmals wird eine Begleitung sogar zur Voraussetzung für eine stationäre Aufnahme gemacht.
Die Finanzierung der Assistenz im Krankenhaus ist jedoch nicht eindeutig geregelt. Menschen mit Behinderungen, die ihre Assistenz im Arbeitgeber*innenmodell organisieren, bekommen die Kosten auch bei Krankenhausaufenthalten erstattet. Bei allen anderen ist unklar, ob Krankenkassen oder die Eingliederungshilfe die Kosten übernehmen. Das ist absurd und gefährlich.

 

Entschließungsantrag zur Klärung der Kostenübernahme für Assistenzkräfte im Krankenhaus sowie in Rehabilitationsmaßnahmen für behinderte Menschen