Zur Debatte über die Ausstattung und Finanzierung von Krankenhäusern und der heute im Gesundheitsausschuss behandelten Gesetzesänderung zur Kostenfinanzierung der Assistenz im Krankenhaus erklären Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik, und Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Wie so oft in dieser Legislaturperiode, wenn Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen der Bundesregierung abgerungen werden mussten, folgt auf zwei Schritte nach vorn sofort auch ein Schritt zurück. Denn sehr wahrscheinlich werden viele Betroffene von der Regelung zur Assistenz im Krankenhaus nicht profitieren: Der Gesetzentwurf sieht nämlich nicht vor, dass alle Menschen mit Behinderungen, die eine Assistenz bei einem Krankenhausaufenthalt brauchen, diese finanziert bekommen. So sind zum Beispiel demenziell erkrankte Menschen, bei denen sich der Unterstützungsbedarf förmlich aufdrängt, ausdrücklich ausgeschlossen.
Außerdem ist zu befürchten, dass die Assistenz nur für diejenigen finanziert wird, die Unterstützung bei der Kommunikation benötigen oder für die der Krankenhausbesuch mit Ängsten verbunden ist. Wer besondere Pflegebedarfe hat, soll diese nicht über die Begleitung abdecken können. Dies ist beispielsweise bei Personen der Fall, die aufgrund einer Lähmung ihre Arme und Beine nicht koordiniert bewegen können. Das ist nicht akzeptabel – eine Finanzierung der Assistenz muss auch für sie möglich sein.
Seit über 10 Jahren kämpfen Betroffene und ihre Verbände für eine Regelung zur Kostenfinanzierung der Assistenz im Krankenhaus. Im Frühjahr 2020 überwies der Bundestag eine entsprechende Petition mit dem höchsten möglichen Votum „zur Berücksichtigung“ an die Bundesregierung und unterstützte damit die Forderung. Umso ärgerlicher ist es, dass nun auf den allerletzten Drücker eine Regelung verabschiedet wird, die nicht alle Menschen mit Assistenzbedarf umfassen wird. Trotzdem ist es gut, dass überhaupt eine Regelung auf dem Tisch liegt – auch wenn für einige weiterhin die Kostenübernahme der Assistenz ungeklärt bleibt.