Ausgleichsabgabe darf nicht ins Sondersystem Werkstatt fließen

[11.06.2021]  Pressemitteilung

Zum Vorhaben, die Ausgleichsabgabe zur Kompensation der im Zuge der Corona-Pandemie gesunkenen Arbeitsentgelte für Werkstattbeschäftigte zu nutzen, erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Wie im vergangenen Jahr sollen Mittel der Ausgleichsabgabe erneut in das Sondersystem der Behinderten-Werkstätten fließen. Das ist ein Unding! Denn die Mittel der Ausgleichsabgabe sind dafür gedacht, die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern (z.B. behinderungsgerechte Ausstattung eines Arbeitsplatzes).

Natürlich müssen Werkstattbeschäftigte, deren Entgelt aufgrund der Corona-Pandemie gekürzt wurde, Ausgleichszahlungen erhalten. Die Kürzung des sowieso schon viel zu geringen Werkstattlohns, ist für die Betroffenen eine enorme Belastung.

Bundesregierung und Koalitionsfraktionen haben entschieden, den Lohnausfall wie auch im letzten Jahr aus der Ausgleichsabgabe zu kompensieren – wie aus der Antwort auf meine Frage hervorgeht. Für ihren eigentlichen wichtigen Zweck, die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern, stehen diese Gelder dann nicht zur Verfügung. Stattdessen fließen sie in ein System, das so gut wie nichts dazu beiträgt, dass behinderte Menschen den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt schaffen.

Die Bundesregierung hätte genug Zeit gehabt, sich eine Lösung zu überlegen, die nicht zu Lasten einer inklusiven Teilhabe an Arbeit geht. Doch offensichtlich fehlt ihr dazu der Wille.

Antwort der Bundesregierung auf meine Frage zum Werkstattlohn