Ausgleichsabgabe darf nicht ins Sondersystem Werkstatt fließen
Wie im vergangenen Jahr sollen Mittel der Ausgleichsabgabe erneut in das Sondersystem der Behinderten-Werkstätten fließen. Das ist ein Unding! Denn die Mittel der Ausgleichsabgabe sind dafür gedacht, die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern.
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