Ausgleichsabgabe darf nicht ins Sondersystem Werkstatt fließen

Wie im vergangenen Jahr sollen Mittel der Ausgleichsabgabe erneut in das Sondersystem der Behinderten-Werkstätten fließen. Das ist ein Unding! Denn die Mittel der Ausgleichsabgabe sind dafür gedacht, die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben zu fördern.