Barrieren auch in der Privatwirtschaft abbauen

[27.04.2016]  Pressemitteilung

Vor dem Hintergrund der Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erklärt Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, zum nicht barrierefreien Wahlkreisbüro von Wolfgang Schäuble:

Dass Bundesfinanzminister Schäuble kein barrierefreies Wahlkreisbüro hat, ist symptomatisch dafür, wie die Union die vielen Barrieren kleinredet, auf die Menschen mit Behinderung jeden Tag stoßen. Herr Schäuble genießt das Privileg Personenschützer zu haben, die ihn in sein Wahlkreisbüro tragen können. Solche Hilfen haben andere RollstuhlfahrerInnen aber in der Regel nicht. Deshalb können sie oft nicht einmal Cafés oder Kinos besuchen. Und wer in einem elektrischen Rollstuhl sitzt, der allein etwa 150 Kilo wiegt, kann sowieso nicht einfach so irgendwo hineingetragen werden.

Es geht bei Barrierefreiheit aber um ein selbstbestimmtes Leben und eigenständige Mobilität; darum, nicht immerzu von der Hilfe anderer abhängig zu sein. Das ist das genaue Gegenteil zum veralteten Bild von Teilhabe, das in weiten Teilen der Union vorherrscht: Sollen sie sich doch tragen lassen – damit taten sich Unionsabgeordnete schon in der Plenardebatte zum Behindertengleichstellungsgesetz hervor.

Damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt teilhaben können, muss dringend auch die Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichtet werden. Doch mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wird das Ziel einer barrierefreien Gesellschaft nicht erreicht, weil es sich nur auf den öffentlich-rechtlichen Bereich bezieht und die Privatwirtschaft außen vor bleibt.

Hintergrund:
Das Wahlkreisbüro von Finanzminister Wolfgang Schäuble ist nicht barrierefrei. Laut Medienberichten erklärte dazu der CDU-Kreisgeschäftsführer Michael Braun, für Schäuble seien die Stufen keine Barrieren, da er von seinen Personenschützern samt Rollstuhl hineingetragen werde.