Zur Entscheidung des Bundesrates, im Rahmen der Weiterentwicklung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) auch künftig keinerlei Regelungen zur Barrierefreiheit privatwirtschaftlicher Angebote vorzusehen, erklärt Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Es ist traurig, wie sich hier – wieder einmal – ökonomische Interessen gegenüber Menschenrechten durchgesetzt haben. Das Votum des hauseigenen Sozialausschusses hat im Bundesrat offenbar kein Gewicht, wenn angebliche Belange der Wirtschaft berührt werden. Der Bundesrat hätte am Freitag ein deutliches Zeichen für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung auch an Angeboten der Privatwirtschaft (z.B. Kinos, Cafés etc.) setzen können. Stattdessen lässt man die Menschen im Stich und enttäuscht berechtigte Erwartungen. Das ist ein Skandal.
Ich werde gemeinsam mit meiner Bundestagsfraktion bei der weiteren Beratung der BGG-Novelle darauf drängen, auch verbindliche Regelungen zur barrierefreien Gestaltung privatwirtschaftlicher Angebote zu schaffen. Echte Gleichstellung muss alle Lebensbereiche umfassen.
Hintergrund:
Auf Antrag von Rheinland-Pfalz hieß es in der ursprünglichen Beschlussempfehlung des Bundesratsausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik noch: „Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, die Verbesserung zur Barrierefreiheit auch für den Bereich öffentlich zugänglicher Angebote und Dienstleistungen von privatwirtschaftlichen Anbietern zu erweitern, um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen und von älteren Menschen zu verbessern.“
Der Bundesrat ist dieser Empfehlung des Sozialausschusses aber nicht gefolgt.
Beschluss des Bundesrates: ⇒ www.bundesrat.de (Pdf)
Ursprüngliche Beschlussempfehlung des Sozialausschusses: ⇒ www.bundesrat.de (Pdf)