Bundesregierung blockiert weiter beim Diskriminierungsschutz

[22.01.2019]  Pressemitteilung

Zum Verhandlungsstand bei der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Die Bundesregierung blockiert weiterhin die 5. EU-Richtlinie zur Antidiskriminierung, die u.a. behinderte und queere Menschen betrifft. Es ist erbärmlich, dass seit 2008 kein Kompromiss gefunden wurde. Gerade das EU-Recht kann Minderheiten am besten helfen. Auf meine Nachfrage (s. Anlage) antwortet die Bundesregierung lediglich, dass sie ihren „allgemeinen Vorbehalt“ aufrecht erhalte und versteckt sich hinter den Vorbehalten anderer Länder. „Ein erfolgreicher Abschluss der Verhandlungen zum Vorschlag für eine Fünfte Antidiskriminierungsrichtlinie (ist) nicht absehbar“, heißt es in der Antwort lapidar.

Hintergrund:
Die 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU (KOM (2008) 426 endg.) liegt seit 2008 vor und soll europaweite Regelungen schaffen zum Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Behinderung, sexueller Ausrichtung, Alter, Religion oder Weltanschauung. So werden beispielsweise Menschen mit Beeinträchtigung noch immer benachteiligt, u.a. wenn Gebäude oder Produkte nicht barrierefrei sind oder behinderte Menschen aus Restaurants verwiesen werden.