Bundesregierung mauert beim Schutz vor Diskriminierung

[23.05.2017]  Pressemitteilung

Zum Tag des Grundgesetzes erklärt Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“, – so steht es im Grundgesetz. Doch einen europaweiten umfassenden Schutz behinderter Menschen vor Diskriminierung blockiert die Bundesregierung seit Jahren wegen „allgemeiner Vorbehalte“.

Auf meine Nachfrage versucht die Bundesregierung, ihre Blockadehaltung auch noch schön zu reden: Die 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU könne sowieso nicht beschlossen werden, weil auch Polen Vorbehalte habe und die Entscheidung einstimmig fallen müsse. Deshalb sei es völlig egal, wie Deutschland sich verhalte.

Dass die CDU die Richtlinie am liebsten im Klo runter spülen würde, ist seit Jahren bekannt. Aber auch die SPD und das Bundesfamilienministerium von Manuela Schwesig (SPD) sind offensichtlich nicht bereit, sich ernsthaft für den Schutz vor Diskriminierung einzusetzen. Es ist erbärmlich, wie sich die Bundesregierung hinter anderen versteckt.

Hintergrund:
Die 5. Antidiskriminierungsrichtlinie der EU liegt seit 2008 vor und soll unter anderem die Gleichbehandlung behinderter Menschen europaweit voranbringen. Menschen mit Beeinträchtigung werden noch immer benachteiligt – zum Beispiel wenn Gebäude oder Produkte nicht barrierefrei sind oder behinderte Menschen aus Restaurants verwiesen werden. Die Richtlinie soll Diskriminierung insbesondere mit Blick auf den Zugang zur Bildung, zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, den Zugang zum Sozialschutz und zum Wohnraum verbieten. In ganz Europa soll ein einheitliches Mindestschutzniveau für behinderte Menschen gelten.