Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und schuldunfähig untergebrachte Straftäter verfassungswidrig sind, erklärt Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Nun hat es auch das oberste Gericht bestätigt: Die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse sind verfassungswidrig. Für Union und SPD ist das Urteil eine Schmach: Sie haben erst gestern unseren gemeinsam mit der Linken vorgelegten Gesetzentwurf zur Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse in den zuständigen Bundestagsausschüssen abgelehnt.
Wir fordern seit Jahren, die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse behinderter Menschen zu streichen, und haben dazu mehrfach Gesetzentwürfe vorgelegt. Es ist peinlich, dass das Bundesverfassungsgericht nun die Regierungskoalition ermahnen muss. Union und SPD sind jetzt gefordert, den Koalitionsvertrag endlich umzusetzen und ein „inklusives Wahlrecht“ zu schaffen.