Endlich ein inklusives Wahlrecht!

[15.04.2019]  Pressemitteilung

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Eilantrag von Abgeordneten der Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und der Linksfraktion, Wahlrechtsausschlüsse für betreute Menschen mit Behinderungen aufzuheben, sodass sie bereits an der Europawahl am 26. Mai 2019 teilnehmen können, erklären Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin, und Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin: „Heute ist ein guter Tag für die Demokratie! Es ist ein guter Tag für die betroffenen Menschen. Rund 85.000 Menschen mit Behinderungen in Betreuung dürfen auf Antrag an der Europawahl am 26. Mai 2019 teilnehmen. Sie sind wahlberechtigt. Das Bundesverfassungsgericht hat auf den gemeinsamen Eilantrag von Grünen, FDP und Linksfraktion hin entschieden, die Wahlrechtausschlüsse für die betroffenen Menschen aufzuheben.“

Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik: „Ein großer Schritt für die Inklusion: Zehn Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention haben wir nun endlich ein inklusives Wahlrecht. Wir fordern seit Jahren, die diskriminierenden Wahlrechtsausschlüsse behinderter Menschen zu streichen und haben dazu mehrfach Gesetzentwürfe vorgelegt. Dass nun das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden musste, ist ein Armutszeugnis für Union und SPD.“

Hintergrund:
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Januar entschieden, dass der generelle Wahlausschluss im Bundeswahlgesetz für Betreute in allen Angelegenheiten und schuldunfähig untergebrachte Straftäter verfassungswidrig ist. Die Einführung eines inklusiven Wahlrechts schon zur Europawahl versuchten Union und SPD zu verhindern. Gemeinsam mit Abgeordneten der Linken und FDP haben wir deshalb einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt.

Weitere Informationen dazu: » Wahlrechtsausschlüsse: Eilentscheidung beantragt