Ausgangssperren in Wohneinrichtungen für behinderte Menschen aufheben

[29.04.2020]  Pressemitteilung

Anlässlich der morgigen Beratungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik:

Wenn über Lockerungen diskutiert wird, ist es überfällig, auch diejenigen in den Blick zu nehmen, die mit sehr viel schärferen Einschränkungen ihrer Grundrechte leben müssen. Behinderte Menschen dürfen nicht weiterhin in Wohneinrichtungen eingesperrt werden.

Sie haben unter den bisher getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie besonders zu leiden. Das gilt insbesondere für Menschen, die in Wohneinrichtungen leben. Besuche von Freundinnen, Freunden und Verwandten sind schon lange verboten. In manchen Ländern ist es den Bewohnerinnen und Bewohnern sogar komplett untersagt, die Einrichtung zu verlassen. So sind sie faktisch eingesperrt und häufig auch sozial isoliert. Ihr Zugang zu digitaler Kommunikation ist deutlich schlechter als in Privathaushalten oder teilweise auf grund der Beeinträchtigung nicht möglich.

Wer in einer Wohneinrichtung lebt, sollte sich wie andere unter Wahrung der für alle geltenden Abstands-Vorschriften in der Öffentlichkeit bewegen dürfen. Denn ein kompletter Schutz vor Ansteckung ist auch mit einem Ausgangsverbot für die Bewohnerinnen und Bewohner nicht zu erreichen – zumal Pflege- und Assistenzkräfte weiterhin ein und aus gehen. Auch für Menschen in Behindertenwohneinrichtungen muss sich eine Verbesserung der Situation abzeichnen.