Zum Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, der am heutigen Donnerstag im Bundestag beraten wird erklärt Corinna Rüffer, grüne Bundestagsabgeordnete:
Die Zunahme der Infektionszahlen ist besorgniserregend. Besonders der ungeimpfte Teil der Bevölkerung ist von den Infektionen stark betroffen. Darunter sind Kinder, die sich zurzeit noch gar nicht impfen lassen können. Große Sorge bereiten mir insbesondere die Berichte über das neuerliche Auftreten von schweren Erkrankungen in Alten- und Pflegeheimen. Deshalb braucht es wirksame Maßnahmen, um die Pandemie entschlossen zu bekämpfen und diese vierte Welle zu brechen.
Zugleich befinden wir uns heute in einer Situation, in der ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht und sehr viele Menschen erfreulicherweise bereits geimpft sind. Durch die gestiegene Impfquote sind weitreichende Grundrechtseinschränkungen wie Lockdown oder flächendeckende Schulschließungen auf Basis der bisherigen epidemischen Notlage von nationaler Tragweite nicht verhältnismäßig. Das Grundgesetz setzt der Einschränkung von Freiheitsrechten enge Grenzen.
Mit dem Gesetzentwurf tragen wir der neuen Lage Rechnung und stellen die notwendigen Maßnahmen auf ein verfassungsrechtlich solides Fundament, um den Ländern und den Kommunen alle Instrumente zur Bekämpfung der Pandemie an die Hand zu geben. Ebenfalls Bestandteil des Gesetzespakets ist die Verlängerung vieler Regelungen zur Abfederung sozialer Härten der Pandemie, die an die epidemische Lage gekoppelt waren, etwa der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung, die Sonderregelung zum Kinderkrankengeld oder die Aussetzung der Mindesteinkommensgrenze in der Künstlersozialversicherung.
Wir werden den Gesetzentwurf heute erstmals im Parlament diskutieren. Die folgende Anhörung im Ausschuss mit Expertinnen und Experten und die Beratungen mit den Bundesländern sind uns sehr wichtig. Wir wollen die Rückmeldungen und Anregungen daraus sehr ernst nehmen und sie nutzen, um weitere notwendige Maßnahmen im Rahmen des Gesetzgebungsprozess rechtlich zu verankern. So sind unter anderem die Wiedereinführung kostenloser Bürgertests und verbindlichere Regelungen für 3G am Arbeitsplatz im Gespräch.
Für uns ist es in dieser schwierigen Lage entscheidend, gute und wirksame Lösungen zu finden, im Dialog über Parteigrenzen hinweg, um die Pandemie entschlossen zu bekämpfen und gleichzeitig die Grenzen unserer Verfassung zu achten.