Abgabe auf Einwegplastik entlastet Kommunen

[03.03.2023]  Pressemitteilung

Zur Pflichtabgabe für Hersteller von Einwegplastik, die der Bundestag gestern Abend beschlossen hat, erklärt Corinna Rüffer, Bundestagsabgeordnete für Trier:

Weggeworfenes Einweggeschirr, Verpackungen oder Zigarettenstummel – allein für die Entsorgung dieser Produkte zahlen Kommunen jährlich hohe Summen, deutschlandweit zwischen 450 und 700 Millionen Euro. Durch das Einwegkunststofffondsgesetz und der damit verbundenen Abgabe auf Einwegplastik werden endlich auch die Hersteller*innen als Mitverursacher an der Müllbeseitigung beteiligt.

Für eine hochverschuldete Kommune wie Trier bedeutet das eine wichtige Entlastung der kommunalen Entsorgungsunternehmen und wir gewinnen dadurch Handlungsspielräume: Das Geld, das wir vorher für die Entsorgung von achtlos weggeworfenem Plastikmüll aufwenden mussten, können wir nun an sinnvolleren Stellen einsetzen, etwa um dieAbfallgebühren zu senken, für Fahrradwege oder Jugendzentren.

Gemeinsam mit der seit Januar gültigen Mehrweg-Angebotspflicht sorgt die Abgabe auf Einwegplastik für weniger Müll in Trier und Umgebung. Von weniger Plastikmüll in Parks, in Gewässern oder Wäldern profitieren wir alle.

Hintergrund:
Das „Gesetz zur Umsetzung von Art. 8 Abs. 1-7 der EU-Richtlinie über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ sieht vor, dass Verpackungshersteller*innen in einen Fonds einzahlen, den die Expert*innen des Umweltbundesamtes verwaltet. Die Einnahmen des Fonds werden anteilig an Städte und Gemeinden weitergegeben, um die Entsorgung bestimmter Einwegplastikprodukte zu finanzieren. Nach ersten Schätzungen bekommen Städte und Gemeinden bundesweit so mehr als 400 Millionen Euro pro Jahr zurück.
Die Koalitionsfraktionen konnten den Gesetzesentwurf im parlamentarischen Verfahren noch an entscheidenden Stellen nachbessern. So wird das Gesetz früher als geplant evaluiert, um mögliche weitere Einwegprodukte in die Regulierung aufzunehmen. Außerdem wurden auch der Müll von Feuerwerkskörpern noch nachträglich ins Gesetz aufgenommen und Vereinfachungen für die beteiligten Hersteller*innen durchgesetzt.