Zur bekannt gewordenen Streichliste der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ erklärt Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
In vielen Kommunen gibt es sie bereits: Pool-Lösungen, bei denen ein Schulbegleiter mehrere Kinder mit Behinderung gleichzeitig betreut. Das kann funktionieren für Kinder, deren Bedarf das zulässt. Entscheidend ist aber: Eltern können heute noch auf eine individuelle, bedarfsdeckende Begleitung pochen, wenn das Poolmodell für ihr Kind nicht ausreicht. Dieser individuelle Rechtsanspruch ist die letzte Sicherheit für Familien, deren Kinder besonders intensive Unterstützung brauchen.
Genau diesen Schutz will die Bundesregierung nun abschaffen. Ein heute bekannt gewordenes 108-seitiges „Vorschlagsbuch“ sieht vor, den individuellen Rechtsanspruch auf Schulbegleitung zu streichen. Was bislang als rechtswidrige Sparpraxis in einzelnen Kommunen bekannt war, soll bundesweit zur Norm werden. Unter dem Druck kommunaler Budgetierung wird das Poolmodell dann zur Falle: Kein Anspruch mehr, keine Möglichkeit, sich zu wehren – egal wie schwer die Beeinträchtigung des Kindes ist. Das ist kein Bürokratieabbau. Das ist die gezielte Entrechtung der schwächsten Kinder in diesem Land. Und ein klarer Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert hat und seitdem geltendes Recht ist. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Pläne sofort vom Tisch zu nehmen.
