Zum gestern öffentlich gewordenen Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Der vorliegende Entwurf zum Bundesteilhabegesetz wird weder seinem Namen noch der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht. Von gleichberechtigter und selbstbestimmter Teilhabe können Menschen mit Behinderungen weiter nur träumen.
Nicht nur, dass die Einkommens- und Vermögensanrechnung von Menschen mit Behinderungen bestehen bleibt. Entgegen den Versprechungen der Bundesregierung wird es so gut wie keine Verbesserungen geben. Auch das Vermögen des Partners oder der Partnerin wird weiterhin angerechnet. Besonders perfide ist, dass diejenigen, die sowohl Leistungen der Eingliederungshilfe als auch Hilfe zur Pflege erhalten, sogar finanzielle Verschlechterung zu erwarten haben.
Auch das Recht auf Selbstbestimmung wird nicht gestärkt. Im Gegenteil: Menschen mit Behinderungen können leichter zu bestimmten Leistungsformen, beispielsweise zum Leben im Heim, gezwungen werden. Zudem sollen Sozialämter künftig anordnen können, dass behinderte Menschen Leistungen gemeinsam in Anspruch nehmen müssen (so genanntes „poolen“). Betroffene könnten beispielsweise gezwungen werden, sich einen Assistenten zu teilen. Das würde ihr Selbstbestimmungsrecht massiv einschränken.
Dieser Entwurf ist eine einzige Enttäuschung. Mit einem modernen Teilhaberecht, das die Koalition einst vollmundig angekündigt hatte, hat er gar nichts zu tun.