Zur Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage zur Ausbildung von Assistenzhunden (siehe Anhang), erklärt Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen:
© Rüdiger Knappe / pixelio.deAssistenzhunde sind für viele Menschen mit Beeinträchtigungen weit mehr als nur Haustiere – sie sind lebenswichtige Helfer, die Sicherheit, Selbstständigkeit und neue Freiheit schenken. Sie öffnen Türen, bringen Medikamente, warnen vor Gefahren oder beruhigen in Stresssituationen – und ermöglichen so ein Leben mit mehr Teilhabe. Seit mehr als einem Jahr können in Deutschland aber keine Prüfungen für neue Assistenzhunde mehr abgelegt werden. Und diese Hängepartie geht nach Angaben der Bundesregierung auf unsere Anfrage hin weiter, weil Innenminister Dobrindt und Wirtschaftsministerin Reiche von der CDU sich als Blockierer hervortun. Es zeigt sich auch an diesem kleinen Beispiel: Die Union hat mit der Lösung sozialer Probleme nichts am Hut. Sie hilft Menschen in ihrem Leben nicht.
Hintergrund:
Seit Juni 2024 dürfen nur noch zertifizierte Ausbildungsstätten Assistenzhunde ausbilden. Diese Regelung wurde mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der folgenden Assistenzhundeverordnung eingeführt, um die Qualität der Ausbildung zu sichern. Zuvor hatte es eine einjährige Übergangsregelung gegeben, in der auch nicht-zertifizierte Ausbildungsstätten für Prüfungen zugelassen waren. Der Haken an der Sache: Es gibt derzeit keine Fachstelle, die Hundeschulen zertifizieren könnte, weil ein mit dieser Aufgabe beauftragtes Unternehmen im April 2024 unter Kritik an der maßgebenden Verordnung seine Akkreditierung zurückgegeben hat und die Bundesregierung es zwischenzeitlich nicht geschafft hat, eine neue Fachstelle zu beauftragen. Um diesen Zustand für die Schulen und für die Menschen zu beenden, die auf einen Assistenzhund dringend angewiesen sind, will das Sozialministerium nach eigenem Bekunden behelfsmäßig die Übergangsregelung wieder in Kraft setzen, bis Ausbildungsstätten rechtssicher durch eine Fachstelle zertifiziert werden können. Leider hängt die Übergangsregelung an der Reform des BGG, die Schwarz-Rot sich für ihre ersten 100 Tage vorgenommen hatte. Diese Frist ist bereits Mitte August zu Ende gegangen. Trotzdem ist noch nicht einmal ein Entwurf für die BGG-Novelle in die Verbändeanhörung gegeben worden, weil Innen- und Wirtschaftsministerium diesen zurückhalten. Behinderten-Verbände hatten dies zuletzt deutlich kritisiert.
Antwort der Bundesregierung zur Ausbildung von Assistenzhunden
