Barrierefreie Bücher: Deutschland ist Schlusslicht

[10.08.2018]  Pressemitteilung

Zur mangelhaften Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie in Deutschland, erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Die von der Bundesregierung geplante Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie, die mehr barrierefreie Literatur für seh- und lesebehinderten Menschen ermöglichen soll, ist im EU-Vergleich besonders mangelhaft. Im Bericht der Internationalen Bibliotheksvereinigung (IFLA) zum „Stand der Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie in Europa“ schneidet Deutschland mit Abstand am schlechtesten ab. Trotzdem ist die Bundesregierung offenbar nicht gewillt, ihren Gesetzentwurf zu korrigieren, wie die Antwort auf meine schriftliche Frage zeigt.

So will die Bundesregierung an den besonders umstritten Ausgleichszahlungen der übersetzenden Stellen (v.a. Blindenbibliotheken) an die Rechteinhaber der Bücher, die nur Deutschland und Österreich vorsehen, festhalten: Man habe sich bemüht, „einen gerechten Interessenausgleich zu erzielen“, heißt es in der Antwort auf meine Frage. Ein schlechter Scherz angesichts der Büchernot, unter der blinde, seh- und lesehinderte Menschen leiden: Nur rund fünf Prozent der weltweit veröffentlichten Literatur ist auch barrierefrei, beispielsweise in Brailleschrift oder als Hörbuch, erhältlich.

Prüfen will die Bundesregierung, ob sie die übersetzenden Stellen finanziell unterstützen wird und will dafür „beim Haushaltsgesetzgeber für eine Förderung“ werben. Eine stärkere öffentliche Förderung durch den Bund ist dringend geboten. Da helfen solch vagen Ankündigungen leider herzlich wenig.

Der vorliegende Gesetzentwurf muss unbedingt korrigiert werden, damit seh- und lesebehinderten Menschen endlich mehr barrierefreie Literatur zur Verfügung steht.

Hintergrund:
Der Vertrag von Marrakesch wurde bereits 2013 geschlossen. Er soll den Zugang zu Literatur für seh- und sesebehinderte Menschen verbessern und den internationalen Austausch barrierefreier Buchformate ermöglichen. Die entsprechende EU-Richtlinie (2017/1564) muss bis zum Herbst in nationales Recht und die jeweiligen Urheberrechtsgesetze umgesetzt werden. Laut der Richtlinie besteht keine generelle Pflicht, eine Vergütung der jeweils übersetzen Formate vorzunehmen. Barrierefreie Formate sind dabei beispielsweise Bücher in Braille-Schrift, navigierbare Hörbücher in einem Format, das auch Informationen wie Seitenzahlen enthalten, Dateien oder Bücher in vergrößerter Schrift.
Für die barrierefreie Übersetzung von Literatur fallen bei den entsprechenden Stellen hohe Kosten an (Arbeitszeit, IT und Maschinen, Abgabe an Verwertungsgesellschaften). Sie erhalten Zuschüsse der Bundesländer, aber nicht vom Bund.