Zum jüngst veröffentlichten Referentenentwurf Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) erklärt Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Der vorliegende Entwurf zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe ist ein gefährlicher Angriff auf die mühsam erkämpften Inklusionsrechte. Unter dem Deckmantel der „Strukturreform“ bereitet die Bundesregierung den Boden für ein massives Sparprogramm auf dem Rücken von Kindern mit Behinderungen.
Besonders alarmierend ist die geplante Einführung der sogenannten „infrastrukturellen Bildungsassistenz“. Was technisch klingt, ist in Wahrheit die gesetzliche Einladung an klamme Kommunen, individuelle Rechtsansprüche durch pauschalisierte Pool-Lösungen wegzurationalisieren. Wir sehen schon heute, wie beispielsweise in der Stadt Braunschweig (Braunschweiger Zeitung: Stadt Braunschweig reduziert Zahl der Schulbegleiter), dass solche Modelle faktisch zur Kürzung von Unterstützungsleistungen führen können, ohne dass der tatsächliche Bedarf des Kindes geprüft wird.
Ein individueller Rechtsanspruch darf nicht zum „Infrastrukturangebot“ herabgestuft werden, das unter dem Vorbehalt kommunaler Kassenlage steht. Inklusion ist ein Menschenrecht und kein Manövriermasse für den Haushalt! Wir Grünen fordern eine klare gesetzliche Garantie: Die Deckung des individuellen Bedarfs muss oberste Priorität haben – und zwar unabhängig von der Art der Beeinträchtigung.
