Beatmungspatienten: Menschenrechte unter Kostenvorbehalt

[09.12.2019]  Pressemitteilung

Zum vorliegenden Entwurf eines Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPREG) erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Nur weil das umstrittene Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) jetzt Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPREG) heißt, hat sich am zentralen Streitpunkt nichts geändert: Beatmeten Menschen soll das Recht auf eine selbstbestimmte Wahl des eigenen Wohnorts weiterhin verwehrt werden. Nach wie vor findet der Bundesgesundheitsminister: Wenn es zu teuer wird, dann geht es ins Pflegeheim.

Denn das IPREG sieht nun im Falle einer ambulanten Versorgung einen Kostenvorbehalt vor, den es bislang nicht gibt. Der Wunsch nach dem Leben in der eigenen Wohnung soll nur noch berücksichtigt werden, wenn die Krankenkasse zur Ansicht gelangt, auf diese Weise werden Selbstbestimmung und Teilhabe möglich. Die Krankenkassen und ihr Medizinischer Dienst werden aber nie ausschließlich im Sinne der Betroffenen entscheiden, sondern Kostenerwägungen werden natürlich eine Rolle spielen. Das schürt begründete Ängste und Unsicherheiten bei den Betroffenen. Und bei Entscheidungen gegen den Willen der beatmeten Patientinnen und Patienten, stehen ihnen und ihren Angehörigen kraftzehrende Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse ins Haus.

Spahn kloppt den Grundsatz „ambulant vor stationär“ in die Tonne, weil er Kosten sparen möchte. Das Recht behinderter Menschen, über ihren Wohnort zu entscheiden, ist ihm dabei offenbar egal. Das ist schäbig, ob es nun RISG heißt oder IPREG.