Beatmungspatienten: Menschenrechte unter Kostenvorbehalt

Nur weil das umstrittene Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) jetzt Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPREG) heißt, hat sich am zentralen Streitpunkt nichts geändert: Beatmeten Menschen soll das Recht auf eine selbstbestimmte Wahl des eigenen Wohnorts weiterhin verwehrt werden.