Beatmungspatienten: Menschenrechte unter Kostenvorbehalt
Nur weil das umstrittene Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG) jetzt Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPREG) heißt, hat sich am zentralen Streitpunkt nichts geändert: Beatmeten Menschen soll das Recht auf eine selbstbestimmte Wahl des eigenen Wohnorts weiterhin verwehrt werden.
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden