Bluttest auf Down-Syndrom darf nicht Kassenleistung werden

[28.06.2018]  Pressemitteilung

Zur Veröffentlichung des Abschlussberichtes „Nicht invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 bei Risikoschwangerschaften“ des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

Der gestern veröffentlichte Abschlussbericht des IQWiG spricht nicht dafür, den Bluttest zur Kassenleistung zu machen: Das IQWiG ist nicht sicher, ob der Test, der immer wieder als risikoarme Alternative zu invasiven Untersuchungen (Fruchtwasserpunktion etc.) beworben wird, die Zahl solcher Untersuchungen tatsächlich verringern würde. Zudem geht das IQWiG davon aus, dass bei einem auffälligen Testergebnis die Rate der falsch-positiven Ergebnisse bei 17 Prozent liegen würde. Das bedeutet, fast einem Fünftel der Frauen, die ein auffälliges Ergebnis bekommen, würde zu einer invasiven Diagnostik – mit den damit verbundenen Risiken – geraten, obwohl sie kein Kind mit Trisomie erwarten.

Der IQWiG-Bericht ist auch grundsätzlich keine gute Entscheidungsgrundlage dafür, ob die Kosten für vorgeburtliche Bluttests zur Bestimmung von Trisomien von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden sollten: Menschen mit Down-Syndrom kommen darin nicht zu Wort, ethische Fragestellungen spielen kaum eine Rolle.

Es darf bei solch weitreichenden Fragen keinesfalls allein dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) überlassen werden, ob medizinische Verfahren oder Methoden Kassenleistung werden. Aufgabe des G-BA ist lediglich, die Wirksamkeit einer Behandlungsmethode zu bewerten. Das Gremium hat keine demokratische Legitimation, über ethische Fragen dieser Tragweite zu entscheiden.

Deutschland hat sich mit UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet „Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen (…) zu bekämpfen“. Wir haben zugesagt, „wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf Ebene der Familie, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern“. Der Bluttest aber hat genau den gegenteiligen Effekt: Er hat keinen medizinischen Nutzen und führt sehr wahrscheinlich dazu, dass fast alle Schwangeren ihre Schwangerschaft abbrechen, wenn sie ein Kind mit Down-Syndrom erwarten.

Hintergrund:
Seit 2012 können Schwangere in Deutschland mit einer einfachen Blutuntersuchung feststellen lassen, ob ihr Baby vermutlich mit Down-Syndrom geboren werden wird. Gegenwärtig prüft der G-BA, ob die Kosten für diesen Test zukünftig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Im Rahmen eines sogenannten Methodenbewertungsverfahrens wurde das IQWiG beauftragt, den medizinischen Wissenstand zur nicht-invasiven Pränataldiagnostik zu recherchieren, darzustellen und zu bewerten.

Weitere Informationen dazu: » Kleine Anfrage „Vorgeburtliche Blutuntersuchung zur Feststellung des Down-Syndroms“