Bluttest auf Down-Syndrom darf nicht Kassenleistung werden
Auch der gestern veröffentlichte Abschlussbericht des IQWiG spricht nicht dafür, den Bluttest zur Kassenleistung zu machen: Riskante invasive Untersuchungen (z.B. Fruchtwasserpunktion) lassen sich damit nicht unbedingt verringern.
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