Bluttest auf Down-Syndrom darf nicht Kassenleistung werden

Auch der gestern veröffentlichte Abschlussbericht des IQWiG spricht nicht dafür, den Bluttest zur Kassenleistung zu machen: Riskante invasive Untersuchungen (z.B. Fruchtwasserpunktion) lassen sich damit nicht unbedingt verringern.