Geld muss in inklusive Teilhabeleistungen fließen – nicht in Werkstätten!

[03.03.2015]  Pressemitteilung

Anlässlich des Berichts des Landesrechnungshofes Rheinland-Pfalz, dass Werkstattträger Entgelte ohne Aufwandsnachweis erhielten, erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Es ist nicht nachvollziehbar, dass in Rheinland-Pfalz Werkstätten für Menschen mit Behinderung Entgelte erhalten, ohne ihre Aufwendungen nachweisen zu müssen. Hier wird ein System stabilisiert, das sich eigentlich weiterentwickeln muss.
Jeder Mensch hat das Recht, seinen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Wer dabei Unterstützung braucht, zum Beispiel durch Arbeitsassistenz, eine gute Anleitung, mehr Zeit für Aufgaben, die andere schneller erledigen, muss sie auch bekommen. Das ist keine Frage des guten Willens, das ist ein Menschenrecht.

Wer viel Unterstützung braucht, hat aber selten eine Wahl: Viel zu schnell führt der Weg in eine Behindertenwerkstatt – immer wieder auch gegen den Wunsch der behinderten Menschen. Auch in Rheinland-Pfalz ist die Zahl der Werkstattarbeitsplätze gestiegen.

So lange Menschen mit Behinderungen nicht die Wahl haben, ob sie in einer Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt die Unterstützung bekommen, die sie brauchen, müssen wir weiter dafür kämpfen, dass das Geld in andere Bahnen gelenkt wird. Wir brauchen mehr unabhängige Beratung und Unterstützung – etwas anderes ist vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtkonvention nicht zu rechtfertigen.