Lebenshilfe statt Sterbehilfe

[05.11.2015]  Pressemitteilung

Zur morgigen Bundestags-Abstimmung über eine Neuregelung der Sterbehilfe erklärt Corinna Rüffer, Trierer Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen:

Sterben darf nicht zur normalen Behandlungsoption und alltäglichen Dienstleistung werden. Ich werde deshalb für den Gesetzentwurf „Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (von u.a. Michael Brand und Kerstin Griese) stimmen. Die darin vorgesehene strafrechtliche Regelung ist so gering wie möglich und so groß wie nötig, um die Tätigkeit von Organisation, deren alleiniges Ziel es ist, Menschen beim Sterben zu helfen, zu unterbinden. Angehörige und dem Sterbewilligen nahestehende Personen, die am Suizid teilnehmen, bleiben mit diesem Gesetzentwurf straffrei. Dasselbe gilt für Ärztinnen und Ärzte, die im Einzelfall Suizidbeihilfe leisten. Selbstverständlich bleibt auch der Suizid straffrei. Das ist nach geltendem Recht so und sollte auch so bleiben.

Die Notlage der Sterbewilligen, ihre Ängste und Bedürfnisse werden bei Suizidbeihilfe-Organisationen nicht aufgefangen. Im Gegenteil: Alte und schwerkranke Menschen könnten sich mehr und mehr unter Druck fühlen, sich selbst das Leben zu nehmen, um niemandem zur Last zu fallen. Das hat mit Selbstbestimmung nichts zu tun.

Wie real solche Befürchtungen sind, zeigt ein Blick in die Länder, in denen Unterstützung zum Suizid angeboten wird: In den Niederlanden, Belgien und der Schweiz steigt die Anzahl der assistierten Suizide kontinuierlich und teilweise rasant an. Und es sind längst nicht mehr nur Schwerstkranke, sondern auch vermehrt psychisch kranke und demente Menschen und sogar Kinder, die diese Angebote nutzen. Eine Gesellschaft, in der sich vermehrt Menschen für den Tod entscheiden, weil sie sehr viel Unterstützung und Zuwendung brauchen, hat moralisch versagt.

Statt Sterbehilfe brauchen wir mehr Lebenshilfe: eine gute psychiatrische Versorgung für Menschen in Krisensituationen, menschenwürdige Bedingungen bei Pflege- und Hilfebedürftigkeit sowie eine flächendeckende Hospiz- und Palliativversorgung.