Moratorium für IPReG nötig

[29.06.2020]  Pressemitteilung

Anlässlich der für Donnerstag geplanten abschließenden Beratung des Entwurfs zum „Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz“ (GKV-IPReG) im Bundestag erklärt Corinna Rüffer, behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar und darf so nicht verabschiedet werden. Falls der Entwurf bis Donnerstag an den entscheidenden Stellen nicht verbessert wird, muss es ein Moratorium geben, damit der Gesetzentwurf unter Mitwirkung der Betroffenen und ihrer Selbstvertretungsinitiativen überarbeitet werden kann. Ihre Kritik, die des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung sowie die Kritik, die Fachleute und Verbände u.a. bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss am 17. Juni formuliert haben, muss berücksichtigt werden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf können Beatmungspatient*innen, die bisher selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben, zu einem Umzug in ein Pflegeheim gezwungen werden. Zwar gab sich Jens Spahn nach den ersten Protesten im vergangenen Jahr zunächst gesprächsbereit, doch unterm Strich wurde der Gesetzentwurf bislang nicht wirklich verbessert. Spahn hat die entscheidenden Forderungen und Änderungsvorschläge der Aktivist*innen bis heute konsequent ignoriert. Stattdessen peitscht er seinen Gesetzentwurf während der Corona-Pandemie im Eiltempo durch, während die Betroffenen in der Selbstisolation zuhause sitzen müssen und nicht einmal öffentlich wahrnehmbar protestieren können.

Der Gesetzentwurf zu IPReG muss so überarbeitet werden, dass niemand zu einem Leben im Heim gezwungen werden kann. Jeder Mensch hat das Recht selbst zu entscheiden, wo und wie er leben möchte!