Der Gesetzentwurf zum IPReG ist nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar und darf so nicht verabschiedet werden. Falls der Entwurf bis Donnerstag an den entscheidenden Stellen nicht verbessert wird, muss es ein Moratorium geben, damit er unter Mitwirkung der Betroffenen und ihrer Selbstvertretungsinitiativen überarbeitet werden kann.
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