Novellierung des Staatsangehörigkeitsrechts diskriminiert Menschen mit Behinderungen

[25.08.2023]  Pressemitteilung
Stempel mit dem Schriftzug "Abgelehnt"
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Anlässlich des am Mittwoch im Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurfs zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts erklärt Corinna Rüffer, Berichterstatterin für Behindertenpolitik der Grünen Bundestagsfraktion:

Ich bin bestürzt über den Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StAG), der gestern im Kabinett beschlossen wurde. Mit der vorgesehenen Änderung in § 10 StAG würden – bis auf wenige Ausnahmen – Menschen, die nicht selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können und deshalb auf Sozialleistungen angewiesen sind, von der Einbürgerung ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl Menschen mit Behinderung als auch pflegende Angehörige – obwohl diese die Inanspruchnahme von Sozialleistungen nicht zu verantworten haben. Im Klartext heißt das: Menschen werden aufgrund ihrer Behinderung von der Einbürgerung ausgeschlossen.

Das verstößt gegen alle menschen- und verfassungsrechtlichen Prinzipien. Unser Grundgesetz sagt in Artikel 3: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Nach Artikel 4 der UN-Behindertenrechtskonvention – über deren Umsetzungsstand sich die Bundesregierung nächste Woche in Genf im Rahmen der Staatenprüfung verantworten muss – ist Deutschland dazu verpflichtet, seine Gesetze diskriminierungsfrei zu gestalten und umzusetzen. Allein aus diesen rechtlichen Gesichtspunkten ist es fraglich, wie ein derartiges Gesetz das Kabinett passieren konnte. Jetzt gilt es im parlamentarischen Verfahren die Änderungen zurückzunehmen und eine diskriminierungsfreie Regelung der Einbürgerung zu beschließen.