Zugang zu Hilfsmitteln endlich verbessern!

[19.05.2021]  Pressemitteilung

Zur Übergabe der Petition „Stoppt die Blockade der Krankenkassen bei der Versorgung schwerstbehinderter Kinder/ Erwachsener“ mit knapp 54.000 Unterschriften an den Petitionsausschuss des Bundestags an diesem Mittwoch erklären Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik und Bürgerangelegenheiten, und Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Gesundheitspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik und Bürgerangelegenheiten:
„Mit der Petition kämpft Familie Lechleuthner für sehr viele Menschen und Familien, die vergleichbare Probleme haben. Das hat auch eine Online-Umfrage bestätigt, die wir vor etwa zwei Jahren durchgeführt und in wenigen Wochen mehr als 3.000 Rückmeldungen bekommen haben. Tenor war, dass sich die Menschen von Ämtern schlecht beraten fühlten und zustehende Leistungen meist nur nach langem, zermürbendem Kampf erhalten. Viele Eltern von Kindern mit Behinderung haben berichtet, dass sie – anstatt Zeit mit ihren Kindern zu verbringen – Aktenordner mit Anträgen und Widersprüchen befüllen.
Es ist überfällig, dass Verordnungen für die Kostenübernahme neu gefasst werden. Die betroffenen Familien müssen einfachen Zugang zu den Leistungen haben, die ihnen zustehen. Wir hoffen deshalb, dass die Petition zum Anlass genommen wird, den Zugang zu Teilhabeleistungen endlich besser zu regeln.“

Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Gesundheitspolitik:
„In der nächsten Legislaturperiode braucht es eine Reform des Hilfsmittelrechts, die für eine spürbare Entlastung der Familien mit schwerstbehinderten Kindern sorgt. Statt kräftezehrender Antragsverfahren braucht es Verfahrenserleichterungen wie vorläufige Genehmigungen sowie eine Ausweitung der familienunterstützenden Leistungen. Und es braucht eine Stärkung der Einschätzung der auf die Behandlung von schwerstbehinderten Kindern spezialisierten Fachärzt*innen bei der Verordnung eines Hilfsmittels.“