Petitionsrecht zum echten Beteiligungsinstrument weiterentwickeln

[09.06.2021]  Pressemitteilung

Zur Vorstellung des Jahresberichts 2020 des Petitionsausschusses in der Bundespressekonferenz erklärt Corinna Rüffer, Grüne Obfrau im Petitionsausschuss:

Um das Potenzial des Petitionsausschusses endlich zu stärken, muss das Petitionsrecht in der nächsten Legislaturperiode zu einem echten Beteiligungsinstrument weiterentwickelt werden. Dazu gehören unter anderem öffentliche Ausschusssitzungen mit Petentinnen, Regierungsvertreterinnen und Sachverständigen sowie die Möglichkeit für Bürger*innen, Vorschläge zur Gesetzgebung gemeinsam zu verfassen, die dann bei entsprechender Voraussetzung in den Gesetzgebungsprozess einfließen. Außerdem sollte es mehr Debatten im Bundestag geben zu relevanten Petitionen und zu Petitionen, die das Quorum für eine öffentliche Beratung erreicht haben.

Die Polarisierung unserer Gesellschaft und das vielfach verbreitete Gefühl, die Politik „da oben“ habe mit uns „da unten“ nichts zu tun und erkenne die wahren Probleme nicht, sind eine enorme Gefahr für unsere Demokratie. Deshalb müssen wir die Instrumente, die die parlamentarische Demokratie bietet, unbedingt nutzen, um diesem Eindruck entgegen zu wirken. Eines dieser Instrumente ist das Petitionsrecht nach Art. 17 Grundgesetz. Das gelingt aber nur, wenn der Petitionsausschuss seine Rechte und Möglichkeiten konsequent wahrnimmt und von den klassischen parlamentarischen Auseinandersetzungen – Regierung gegen Opposition bzw. Fraktionen gegeneinander – wegkommt. Wir müssen die Vorschläge und Bitten der Petentinnen ernst nehmen und gemeinsam nach den bestmöglichen Lösungen suchen. Petitionen sind oftmals Bürgerinnen-Rat im besten Sinne. Wir sind gefordert, diesen Rat besser und verbindlicher in die Gesetzgebung einfließen zu lassen.