Pflegebonus kann nur erster Schritt sein

[19.05.2022]  Pressemitteilung

Zum Pflegebonusgesetz, welches heute im Bundestag verabschiedet wird, erklärt Corinna Rüffer, Grüne Bundestagsabgeordnete aus Trier:

Pflegekräfte haben in der Corona-Pandemie Herausragendes geleistet. Sie sind eine enorm wichtige Stütze für unsere Gesellschaft. Als Regierungskoalition bringen wir deshalb den Pflegebonus auf den Weg, um die besonderen Belastungen und Leistungen der Pflegekräfte in der Corona-Pandemie anzuerkennen.

Klar ist aber auch, dass solche einmaligen Zahlungen nur ein erster wichtiger symbolischer Schritt sein können. Wir befinden uns bereits in einer Pflegekrise. Und diese wird sich massiv verschärfen, wenn wir nicht endlich die Rahmenbedingungen in der Pflege verbessern.
Dass es hier im Kern auch um die Würde und Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen geht, hat die gestrige Orientierungsdebatte zur Sterbehilfe nochmal auf erschütternde Weise gezeigt: Der Wunsch zu sterben, ist ganz häufig von der Angst getrieben, in unserem maroden System pflegebedürftig zu werden oder in ein Pflegeheim zu müssen.

Alte und schwerkranke Menschen haben ein Recht auf menschenwürdige Pflege und die Versorgung, die sie benötigen – egal, ob sie zuhause oder in einem Pflegeheim leben möchten! Pflegekräfte leisten dafür einen ganz bedeutenden Beitrag. Sie brauchen gute und attraktive Arbeitsbedingungen. Und wir müssen die vielen pflegenden Angehörigen entlasten – finanziell aber auch vom kafkaesken Bürokratiedschungel. Wir als Ampel-Regierung stehen in der Verantwortung, entsprechende Strukturreformen beherzt anzugehen.

Hintergrund:
Für den Pflegebonus stellt die Ampel-Koalition 500 Millionen Euro für Prämienzahlungen im Krankenhausbereich und 500 Millionen Euro für den Bereich der Langzeitpflege zur Verfügung. Vollzeitbeschäftigte Pflegekräfte in der Langzeitpflege erhalten bis zu 550 Euro. Im Krankenhausbereich wird der verfügbare Betrag durch die begünstigten Pflegekräfte geteilt, wobei die Prämie für Intensivpflegekräfte um 50 Prozent aufgestockt wird.
Die Bonuszahlungen werden zudem steuerfrei gestellt (4. Corona-Steuerhilfegesetz). Dabei profitieren nicht nur Pflegekräfte von dieser Steuerfreiheit, sondern auch Medizinische Fachangestellte und Beschäftigte im Rettungsdienst. Das schafft einen Anreiz für Bonuszahlungen durch Arbeitgeber oder im Rahmen von Tarifverhandlungen für diese Berufsgruppen als Anerkennung für ihren Einsatz in der Corona-Pandemie.