Pränatale Bluttests: Bundestag steht in Verantwortung

[18.09.2020]  Pressemitteilung

Vor einem Jahr hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entschieden, dass pränatale molekulargenetische Bluttests auf Trisomie von der Krankenkasse bezahlt werden sollen. Anlässlich dieses Jahrestages erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Die GBA-Entscheidung vom 19.9.2019, den Trisomie-Bluttest als GKV-Leistung in die Mutterschaftsrichtlinie aufzunehmen, hat die Debatte um pränatale Bluttests nicht abgeschlossen. Sie muss im Gegenteil dringend weitergeführt werden. Denn nicht nur, dass weitere pränatale Tests bereits heute möglich sind, z.B. auf Mukoviszidose, die noch nicht Kassenleistung sind. Es sind auch viele andere Tests in der Entwicklung und drängen auf den Markt.

Die Frage, wie wir mit solchen molekulargenetischen Testverfahren umgehen, was wir ermöglichen wollen und was nicht, berührt die fundamentale ethische Grundfrage: Wollen wir in einer Gesellschaft leben, in der Kinder vorgeburtlich nach Behinderung und Gesundheit aussortiert werden? Für mich ist die Antwort klar: Ich wünsche mir ein inklusive, vielfältige Gesellschaft, in der jeder Mensch gleichermaßen willkommen ist und wertgeschätzt wird.

Deshalb ist der Bundestag mit der G-BA-Entscheidung nicht aus der Verantwortung entlassen, sondern muss den Diskurs weiter führen, so wie es der G-BA selbst gefordert hat.

Hintergrund:
Am 19. September 2019 hatte der G-BA beschlossen, dass der vorgeburtliche Bluttest auf Trisomien von den Krankenkassen bezahlt und in die Mutterschaftsrichtlinien aufgenommen wird. Eine Kostenübernahme durch die GKV ist allerdings erst dann möglich, wenn die verpflichtend vorgesehene Versicherteninformation entwickelt und vom G-BA beschlossen wurde.
Am 24. August 2020 fand zum Entwurf dieser Versicherteninformation eine mündliche Erörterung beim dafür zuständigen Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) in Köln statt. Aufgrund der kritischen Stellungnahmen von u.a. VertreterInnen von Betroffen- und Elternvereinen sowie Netzwerken, die sich mit genetischen Untersuchen befassen, wird der Entwurf jetzt nochmal komplett überarbeitet.