Kehrtwende im Ministerium ist nur ein Anfang

[18.03.2015]  Pressemitteilung

Zur Entscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die Urteile des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe 3 aus dem letzten Sommer nun doch umzusetzen, erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Ich freue mich, dass das Ministerium nun eingelenkt hat. Diese Kehrtwende kam überraschend und war längst überfällig. Denn Menschen mit Behinderungen, die voll erwerbsgemindert sind und beispielsweise bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, kann die Grundsicherung nicht pauschal gekürzt werden. Das Bundessozialgericht hat das eindeutig so entschieden.

Nun soll der betroffene Personenkreis weiterhin Leistungen der Regelbedarfsstufe 3 erhalten – allerdings sollen pauschal höhere Summen gezahlt werden. Ich freue mich sehr, dass Leistungsberechtigte nun endlich die Gelder bekommen, die ihnen zustehen. Das Urteil des Gerichts ist damit allerdings noch nicht umgesetzt, denn die betreffenden Personen werden weiterhin nicht der Regelbedarfsstufe 1 zugeordnet.

Es kann nicht sein, dass bei Erwachsenen, die voll erwerbsgemindert sind und zum Beispiel noch bei ihren Eltern wohnen, automatisch angenommen wird, sie trügen nicht zur Haushaltsführung bei. Auf Grundlage dieser Annahme werden aber auch weiterhin Personen der Regelbedarfsstufe 3 zugeordnet. Das muss sich ändern! Ob die Bundesregierung die Benachteiligung dieser Personengruppe wirklich dauerhaft beheben möchte, wird erst die Zukunft zeigen.