Scheinheilige Vereinbarung

[24.06.2020]  Pressemitteilung

Zur Vereinbarung zur Missbrauchs-Aufarbeitung in der Kirche, die die Deutsche Bischofskonferenz und die Bundesregierung unterzeichnet haben, erklärt Corinna Rüffer, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen aus Trier:

Ich glaube nicht daran, dass diese Vereinbarung ein bedeutender Schritt zur Aufarbeitung der Missbrauchs-Fälle in der katholischen Kirche sein wird, sondern dass es sich eher um Augenwischerei handelt. Wie kann beispielsweise die Unabhängigkeit der Aufklärungskommissionen gewährleistet sein, wenn über deren endgültige Zusammensetzung die Bistümer selbst entscheiden?

Aus zahlreichen Gesprächen mit Opfern weiß ich, dass ihr Vertrauen in eine ehrliche Aufklärung unter kirchlicher Führung völlig aufgebraucht ist. Sie warten nun seit einem Jahrzehnt vergeblich auf eine umfassende Aufklärung und Aufarbeitung unter der Verantwortung der Bistümer. Doch das, was im Bistum Trier bislang an Aufklärung geleistet wurde, ist allein der Opfervereinigung „Missbrauchsopfer im Bistum Trier“ (MissBiT) zu verdanken. Die jüngst unterzeichnete Vereinbarung weckt bei den Betroffenen eher den Eindruck eines Ablenkungsmanövers, welches die Aufarbeitung in den einzelnen Bistümern weiter verschleppen wird. Deshalb hat MissBiT mir gegenüber erklärt, dass sie eine Mitarbeit in einer solchen vom Bistum besetzten Kommission unter den Bedingungen der Vereinbarung ablehnen würden.

Ich verstehe das. Auch mir scheint die Vereinbarung eher dem Zweck zu dienen, eine zügige und umfassende Aufarbeitung vermeiden und sich dafür auch noch den Segen von Opfern und Öffentlichkeit abholen zu wollen. Deshalb verstehe ich nicht, dass der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung dabei mitmacht.

Hintergrund:
Die katholische Deutsche Bischofskonferenz und der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung haben am 22. Juni 2020 eine Vereinbarung zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch unterzeichnet. Zentrales Element ist die Einrichtung von Aufarbeitungskommissionen in jedem der 27 Bistümer. Darin sollen Vertreter des Bistums, Expert*innen aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Betroffene sitzen. Über die Zusammensetzung der Kommissionen entscheiden in letzter Verantwortung die Bischöfe selbst.

Weitere Informationen dazu: » Beendet die Demütigung der Opfer