Teilhabegesetz: Bundesregierung rudert zurück!

[18.03.2015]  Pressemitteilung

Zum Beschluss des Kabinetts, die fünf Milliarden Euro, die bisher für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe zu einem Teilhabegesetz vorgesehen sind, aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu lösen, erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Wer ein Teilhabegesetz schaffen möchte, das nicht nur aus schönen Worten besteht, benötigt dafür Geld. Der Bund hatte daher zugesagt, Anteile der Kosten für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungzu übernehmen. Bisher standen die Gelder dafür in der mittelfristigen Finanzplanung immerhin ab 2018 zweckgebunden zur Verfügung. Mit der Verschiebung hin zur Allgemeinen Finanzverwaltung möchte sich dich Bundesregierung nun anscheinend offen halten, wofür sie die fünf Milliarden Euro ausgeben möchte.

Seit Amtsantritt rühmt sich die Bundesregierung damit, viel für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bewegen zu wollen. Bis auf schöne Worte war davon bisher nicht viel zu merken. Der Versuch, sich nun per Kabinettsbeschluss aus bisher vereinbarten Kompromissen zu winden, lässt nicht vermuten, dass die Bundesregierung ein Teilhabegesetz vorlegen wird, das diesen Namen verdient. Aus gutem Grund protestieren daher heute Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen vor dem Kanzleramt.

Das Teilhabegesetz bietet die Chance, die Situation behinderter Menschen erheblich zu verbessern. Wir könnten die Bedingungen so verändern, dass es Menschen mit Behinderungen möglich wird, ihr Leben so selbstbestimmt zu gestalten, wie nichtbehinderte Menschen es ganz selbstverständlich tun. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Bundesregierung diese Chance sabotiert.