Teilhabegesetz stärkt Teilhabe nicht

[01.12.2016]  Pressemitteilung

Zur Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes durch den Deutschen Bundestag erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Union und SPD haben die Chance vertan, ein modernes Teilhaberecht zu schaffen. Im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention wäre es an der Zeit, behinderten Menschen die gleichen Rechte und Möglichkeiten zu garantieren, wie nichtbehinderte Menschen sie selbstverständlich genießen. Das leistet das Teilhabegesetz bei Weitem nicht. Die Koalition lügt sich in die Tasche, wenn sie sich jetzt zu ihrer großen Leistung selbst gratuliert. Mit dem Teilhabegesetz und der Koalition verhält es sich so, als ob man einen Ausflug ins Erlebnisbad macht und der Bademeister dort stolz ein Planschbecken präsentiert.

Trotz Teilhabegesetz bleibt das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen an empfindlicher Stelle eingeschränkt. Nach wie vor können sie gezwungen werden, aus der eigenen Wohnung in ein Heim umzuziehen. Das widerspricht Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention, wonach eine unabhängige Lebensführung gewährleistet sein muss. Im Bereich der Freizeitgestaltung gibt es sogar Verschlechterungen gegenüber geltendem Recht. So ist es mit dem Teilhabegesetz möglich, behinderte Menschen zu zwingen, sich einen Assistenten in der Freizeit zu teilen. Dann muss sich beispielsweise eine Rollifahrerin damit abfinden, dass ihre Selbstbestimmung an ihrer Wohnungstür endet. Denn wenn eine Person ins Kino möchte, die andere aber Fußball schauen will, müssen sie sich künftig einigen. Das ist eine Zumutung.

Auch das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderungen wird geschwächt. Sind sie ehrenamtlich tätig, werden Assistenzleistungen künftig erst finanziert, wenn Freunde, Familie und Bekannte keine freiwillige und unentgeltliche Unterstützung leisten. Das wird es etwa einem Gehörlosen noch schwerer machen, sich in der Kommunalpolitik seiner Stadt aktiv einzubringen. Dazu benötigt er nämlich einen professionellen Gebärdensprachdolmetscher, dessen Finanzierung ihm nun noch leichter vorenthalten werden kann.

Die besonderen Interessen von Menschen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf wurden im Entwurf der Großen Koalition von Beginn an ignoriert. Diese Menschen stehen weiterhin schlecht da. Ebenso wenig wird sich die Situation von Asylsuchenden und Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus verbessern. Diese besonders verletzlichen Personengruppen lässt die Koalition im Regen stehen.

Mit diesem Gesetz hat die Bundesregierung viel Vertrauen bei Menschen mit Behinderungen und ihrem Umfeld verspielt. Auch die Last-Minute Änderungen, mit denen die Regierungsfraktionen vor drei Tagen um die Ecke kamen, ändern daran nicht viel. Zwar wurden einige der gravierendsten Verschlechterungen beim Leistungszugang (so genannte „5 von 9“-Regelung) und der Schnittstelle zur Pflege korrigiert. Den Namen Bundesteilhabegesetz hat dieses Gesetz trotzdem nicht verdient.