Zum Welt-Down-Syndrom-Tag erklärt Corinna Rüffer, Sprecherin für Behindertenpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion:
Deutschland ist verpflichtet, schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu bekämpfen. So steht es in Artikel 8 der UN-Behindertenrechtskonvention, die seit fünf Jahren geltendes Recht in Deutschland ist. Alle Menschen mit Behinderungen haben das uneingeschränkte Recht auf Anerkennung und Respekt. Es liegt in der Verantwortung der Bundesregierung, in diesem Sinne zu handeln.
Die Möglichkeiten, im Verlauf einer Schwangerschaft festzustellen, ob ein Kind mit Behinderungen, beispielsweise mit Down-Syndrom geboren wird, entwickeln sich beständig weiter. Die Bundesregierung hat aber keine Kenntnis darüber, wie sich die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche entwickelt hat, die nach einer solchen Diagnose vorgenommen werden. Auf schriftliche Nachfrage macht sie deutlich, dass sie hierzu auch keine Daten erheben wird. Ebenso wenig möchte sie wissen, ob weniger riskante Untersuchungen wie nicht-invasive Bluttests dazu führen, dass vermehrt Schwangerschaften abgebrochen werden, bei denen zu erwarten ist, dass ein Kind mit Trisomie 21 leben wird.
Das ist unverantwortlich. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, sich einen Überblick über diese Problematik zu verschaffen. Außerdem müssen die Beratung und andere Angebote dahingehend gestärkt werden, dass Eltern die Chancen sehen, die das Leben mit einem behinderten Kind eröffnet.