Portrait von Corinna Rüffer, Mitglied des Bundestags, auf grünem Hintergrund mit dem Schriftzug "Grüne Politik für die Teilhabe aller Menschen" und dem Logo von Bündnis 90/Die Grünen.

Rechtliche Selbstbestimmung

Transparent mit Schriftzug: Selbstbestimmt und Gleichberechtigt© Andi Weiland / Gesellschaftsbilder.de

Alle Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, haben das Recht, frei, selbstbestimmt und unabhängig zu leben und als Rechtssubjekt anerkannt zu werden. Ein Rechtssubjekt ist jemand, der prinzipiell Träger von Rechten und Pflichten sein kann, also rechtsfähig ist. Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert behinderten Menschen „in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit“ (Art. 3 und Art. 12 der UN-Behindertenrechtskonvention).

Menschen mit Behinderungen, die einen hohen Unterstützungs- und Assistenzbedarf haben, bekommen oft eine rechtliche Betreuungsperson. Diese hat die Aufgabe, die rechtlichen Angelegenheiten der betreuten Person zu regeln – entweder nur in bestimmten Bereichen (z. B. finanzielle Angelegenheiten, Gesundheitsfürsorge) oder in allen Bereichen. Der Betreuer oder die Betreuerin muss die Wünsche der betreuten Person so weit wie möglich berücksichtigen und darf nicht einfach über deren Kopf hinweg entscheiden.

Unser Ziel ist eine rechtliche Assistenz auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Reform des Betreuungsrechts, die 2023 in Kraft getreten ist, ging in die richtige Richtung. Betreuung wird nun stärker am Willen und den Wünschen der betreuten Person orientiert. Dadurch, dass rechtliche Betreuungspersonen Sachkunde nachweisen müssen, wird die Qualität verbessert. Im Kern entspricht das Betreuungsrecht aber immer noch nicht den Menschenrechtsvorgaben der UN-BRK. Dafür wäre es nötig, das Selbstbestimmungsrecht weiter zu stärken und klarzustellen, dass eine Betreuung gegen den Willen einer Person vermieden werden muss. Auch die Forderung, die „ersetzende Entscheidung“ (Betreuungsperson entscheidet anstelle der betreuten Person) durch eine „unterstützte Entscheidungsfindung“(Betreuung hilft betreuter Person dabei, selbst zu entscheiden) abzulösen, wird nur unzureichend umgesetzt. Auch das große Problem der „vermeidbaren Betreuungen“ bleibt unangetastet.

Für eine Psychiatrie ohne Gewalt oder Zwang

Alle Menschen haben das Recht auf Selbstbestimmung, Freiheit und körperliche Unversehrtheit (Art. 17 der UN-Behindertenrechtskonvention). Zwangsmaßnahmen, wie z. B. Fixierung am Bett, Einsperren oder Medikamentengabe gegen den Willen des Betroffenen, sind schwere Eingriffe in die Grundrechte von Menschen – der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen qualifizierte sie in seinen Abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenbericht Deutschlands 2015 sogar als „Folterhandlungen“. Zwangsmaßnahmen müssen deshalb streng kontrolliert werden.

Ich strebe eine Psychiatrie ohne Gewalt und Zwang an. Dafür brauchen wir mehr Personal und eine bessere Ausbildung, die alternative deeskalierende Maßnahmen vermittelt, sowie bauliche und organisatorische Veränderungen, damit Psychiatrien weniger abschreckend sind.

Um das zu erreichen, muss als erster Schritt dringend die derzeitige Praxis der Zwangsbehandlung (z. B. Verabreichung von Psychopharmaka oder Fixierung) und Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen ohne das Einverständnis oder gegen den Willen der Betroffenen überprüft und reformiert werden. Es ist unhaltbar, dass Anzahl, Dauer und Durchführung von Zwangsmaßnahmen bislang nicht erfasst und kontrolliert werden (Monitoring). Das ist dringend nötig, um Missstände in der Praxis und gesetzliche Fehlentwicklungen erkennen und korrigieren zu können.