Seit heute ist es amtlich: Diese Legislaturperiode hat für die Barrierefreiheit so gut wie nichts gebracht. Viele Augen und große Hoffnungen waren auf das Gesetz mit dem vielversprechenden Titel „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ gerichtet. Doch das Gesetz, was die Koalition mit ihrer Mehrheit verabschiedet hat, ist an Mutlosigkeit nicht zu überbieten.
Frau Glöckner, die behindertenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, hat uns letzte Sitzungswoche wissen lassen, man könne Barrieren nicht in einer „Hauruck-Aktion“ abbauen, sondern müsse die Menschen mitnehmen. Ja, wir müssen Menschen mitnehmen – aber wir müssen vor allem diejenigen mitnehmen, die nicht mehr Jahrzehnte warten können, dass Barrieren abgebaut werden, die ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe heute leben wollen.
Wir leben in einer alternden Gesellschaft. Nicht endlich konsequent zu handeln, bedeutet, immer mehr Menschen außen vor zu lassen. Doch anstatt deshalb, alles aus der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit herauszuholen, hat die Bundesregierung in Brüssel vieles dafür getan, ihren Anwendungsbereich zu beschränken.
Und dann hat sie einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der nur die absoluten Minimalvorgaben umsetzt – mit den bekannten Ergebnissen: Bankautomaten müssen ab 2040 barrierefrei sein, aber die Stufen davor können bleiben … Die Marktüberwachung ist als zahnloser Tiger angelegt und Unternehmen dürfen weitgehend selbst einschätzen, ob sie mitmachen oder nicht. Das ist sowas von peinlich!
Wir haben dagegen in unserem Antrag: „Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglichen – Barrierefreiheit umfassend umsetzen“ Vorschläge unterbreitet, an welchen Stellschrauben wir drehen müssen, um endlich auf den richtigen Pfad zu kommen. Leider haben die Fraktionen von Union und SPD den Antrag abgelehnt.
Zum Lesen: Rede zur abschließenden Lesung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes