Es ist grundsätzlich wichtig und notwendig, Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben zu verbessern und erkrankte Erwerbstätige, insbesondere solche mit großen Bedarfen, beim Wiedereinstieg ins Berufsleben viel stärker zu unterstützen, als es bislang der Fall ist. Doch dem vorliegenden Antrag von CDU/CSU (Bt.-Drs. 20/9738) liegt ein völlig falscher und sogar gefährlicher Ansatz zugrunde: Körperliche Gesundheit ist demnach Bedingung für Erwerbsarbeit, für gesellschaftliche Teilhabe, für Unabhängigkeit und schließlich für ein selbstbestimmtes Leben.
Es ist aber genau andersrum: Wo die gleichberechtigte Teilhabe, wo ein Leben in Selbstbestimmung nicht gelingt, gibt es Barrieren, die wir als Gesellschaft zu verantworten haben und die deshalb auch wir als Gesellschaft zu beseitigen haben. Darum geht es, wenn wir über die inklusive Gesellschaft sprechen: Wir müssen die Strukturen so verändern, dass sie für alle Menschen möglichst reibungslos funktionieren und nicht nur für die Gesunden und Leistungsstarken. – Selbstbestimmung und Teilhabe an die gesundheitliche Konstitution eines Menschen zu knüpfen, widerspräche sogar geltendem Recht!
Der Vorschlag, Lotsen einzusetzen, die zwischen den zahlreichen Akteuren vermitteln sollen, ist nichts weiter als ein Pflaster auf einer klaffenden Wunde. Strukturen und mangelnde Standards bleiben bestehen, und Geld darf es auch keines kosten – das funktioniert nicht. Deshalb wollen wir erst mal das Naheliegende endlich tun und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) stärken: Jede*r Arbeitnehmer*in soll endlich das Recht bekommen, eine gut strukturierte und qualitativ hochwertige Unterstützung bei der Rückkehr ins Erwerbsleben zu erhalten.